Sie bietet Versicherungsschutz gegen Glasbruch für Gebäude- und Mobiliarverglasung.
Gebäudeverglasungen sind mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben, z.B. Scheiben von Wintergärten und Türen.
Mobiliarverglasungen sind bewegliche Gegenstände, z.B. Glastische, Vitrinen, Spiegel, das Ceranfeld des Herdes.