Glasversicherung

                           

Sie bietet Versicherungsschutz gegen Glasbruch für Gebäude- und Mobiliarverglasung.
 

Gebäudeverglasungen sind mit dem Wohnhaus und zugehöriger Garagen fest verbundene Außen- und Innenscheiben, z.B. Scheiben von Wintergärten und Türen.  
 

Mobiliarverglasungen sind bewegliche Gegenstände, z.B. Glastische, Vitrinen, Spiegel, das Ceranfeld des Herdes.
 

Die Glasversicherung für einfaches Glas war nach den Allgemeinen Hausratversicherungsbedingungen VHB 74 beinhaltet.
 

Jetzt kann die Glasversicherung separat abgeschlossen werden.