Kraftfahrtversicherung

   

Ein Kraftfahrzeug kann in Deutschland nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung verfügt. Diese schützt Sie im Straßenverkehr dahingehend, dass zunächst die Schuldlage geprüft wird und ggf. unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Sie bezahlt die berechtigten Schäden der anderen Unfallbeteiligten. Schäden an Ihrem eigenen Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern. Zusätzlich werden noch weitere Versicherungsmöglichkeiten (Zusatzbausteine) angeboten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Zusatzbausteine in einem persönlichen Beratungsgespräch vor und erläutern Ihnen den Inhalt und die Notwendigkeit.

Unsere Beratungsfelder:
 

Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger (private und gewerbliche Nutzung)
 

  • Teil- oder Vollkaskoversicherung
  • Schutzbrief
  • Werkstattservice
  • Rabattschutz
  • Fahrerschutz-Versicherung
  • Insassen-Unfallversicherung