Krankenversicherung       

                   

Die private Krankenversicherung (PKV) ist in Deutschland im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung eine Absicherung bei einem priavaten Versicherungsunternehmen gegen Kosten, die auf Grund von Unfällen oder Krankheiten basieren oder durch diagnostische oder vorbeugende Gesundheitsmaßnahmen entstehen.
 

Seit 2009 besteht für Personen die in Deutschland ihren Wohnsitz haben eine Versicherungspflicht. Dies gilt für Personen, die weder gesetzlich krankenversichert sind, noch Ansprüche auf freie Heilfürsorge oder Ähnliches haben.
 

Die private Krankenversicherung

Die PKV wird in Bereiche gegliedert:
 

  • Krankheitskostenvollverischerung - Absicherung aller Krankheitskosten
  • Krankenzusatzversicherung - Absicherung der Krankheitskosten zusätzlich zur GKV
  • Auslandkrankenversicherung
  • ambulante Zusatzversicherung, z.B. Naturheilverfahren, Sehhilfen, Heil- und Hilfsmittel
  • stationäre Zusatzversicherung, z.B. Einbett- Zweibettzimmer m. Chefarztbehandlung
  • Zahnzusatzversicherung, z.B. Zahnbehandlung, Zahnersatz, Kieferorthopädie
  • Krankenhaustagegeld
  • Krankentagegeld
  • Pflegetagegeldversicherung

In der PKV Vollversicherung können sich ausschließlich Personen versichern für die keine gesetzliche Versicherungspflicht besteht: Arbeitnehmer mit einem Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Selbständige, Freiberufler und Beamte.

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die GKV in Deutschland ist ein Bestandteil der Sozialversicherung. Die wesentlichen Merkmale der GKV sind: einkommensabhänige Beiträge und größtenteils staatlich festgelegte Leistungen