Rechtsschutz-Versicherung

                   

Vorteile einer Rechtsschutzversicherung
 

Die Rechtsschutzversicherung deckt trotz der nicht wenigen Risikoausschlüsse in den Versicherungsbedingungen doch einen recht weitgehenden Bereich der erfahrungsgemäß für die Mehrzahl der Bürger relevanten Rechtsgebiete ab. Denn Anwälte, Gutachter oder Richter arbeiten heute nicht mehr für nur "ein paar Euro", hier kommen bei einem Rechtsstreit schnell stattliche Beträge auf die Betroffenen zu – falls sie über keinen ausreichenden Rechtsschutz verfügen. Zudem würden die meisten Rechtssuchenden auch den unsicheren Instanzenweg ohne einen entsprechenden Kostenschutz in den meisten Fällen scheuen. Wer über eine entsprechende Rechtsschutzversicherung verfügt, kann neben sich selbst als Versicherungsnehmer auch seinen Lebens- oder Ehepartner sowie seine Kinder absichern. Allerdings leistet die Rechtsschutzversicherung in der Regel nur für minderjährige Kinder sowie unverheiratete volljährige Kinder, die sich innerhalb einer ersten Berufsausbildung befinden. Teilweise geben die Versicherungsgesellschaften in ihren Tarifbestimmungen vor, dass das Kind im Haushalt der Eltern wohnen muss.

Wenn es zu einem Rechtsstreit kommt, übernehmen die Rechtsschutzversicherer das finanzielle Risiko, damit den Betroffenen keine Kosten entstehen. Dies gilt für Anwalts- und Gerichtsgebühren ebenso wie für alle anfallenden Kosten der gegnerischen Seite. Abgedeckt sind zudem die Kosten für entstandene Schieds- oder Schlichtungsverfahren! Für einen optimalen Versicherungsschutz ist allerdings eine Reihe von Besonderheiten bei der Vertragsgestaltung zu beachten. So werden Rechtsschutzversicherungen häufig in modularen Versicherungspaketen angeboten, beispielsweise aus einer Kombination aus Privat- und Berufs-Rechtsschutz. Zu den am meisten gewählten Modulen zählen insbesondere der Verkehrs- und der Miet-Rechtsschutz. Versicherungsnehmer haben dabei die Möglichkeit, je nach ihrem individuellen Bedarf zwischen den verschiedenen Paketen zu wählen.